Festsetzung von Vorauszahlungen: Günstigerprüfung wird berücksichtigt (FinMin)

Bundesweit mehren sich die Anträge von Steuerpflichtigen bzw. Steuerberatern, die die Berücksichtigung der Günstigerprüfung bereits im Rahmen des Vorauszahlungsverfahrens nach § 37 EStG begehren.
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …