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Nachträgliche Einschränkungen von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen wegen Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, z.B. Herabsetzung der Rente, bedürfen nach der jüngsten Rechtsprechung des BFH der Schriftform.


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