Gewerbesteuer-Messbetrag: Anrechnung bei mehrstöckigen Beteiligungsstrukturen (FinMin)
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein widmet sich der Anrechnung des Gewerbesteuer-Messbetrags und erklärt per Erlass, dass die vom BMF aufgestellten Anrechnungsregelungen für mehrstöckige Beteiligungsstrukturen auch gelten, wenn eine Beteiligung im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens gehalten wird.