Steuernachrichten: Krankenhäuser: Partielle Gewerbesteuerpflicht (OFD)
Von der Gewerbesteuer befreit sind Krankenhäuser und Kliniken, wenn im Erhebungszeitraum die im § 67 Abs. 1 oder 2 AO bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind.
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