Pflege-Pauschbetrag: Beiträge der Pflegekasse zur gesetzlichen Rentenversicherung der Pflegeperson

Sind Beiträge der Pflegekasse zur gesetzlichen Rentenversicherung der Pflegeperson/Zuschüsse der Pflegekasse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung als Einnahmen i.S.d. § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG einzustufen?
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …