..

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Steuernachrichten: Kirchensteuererstattung: Änderungsbefugnis der Finanzämter (OFD)

Erstattungsüberhänge bei der Kirchensteuer mindern den Sonderausgabenabzug des Zahlungsjahres. Das Finanzamt darf die Steuerbescheide aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO ändern. Die OFD Karlsruhe klärt nun, wann das rückwirkende Ereignis eintritt.


gesamten Artikel lesen zurück mit ESC
 

Germany 500 -  Die besten deutschen Webseiten