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Steuernachrichten: Integrationskurse: Umsatzsteuerliche Behandlung (BMF)

Integrationskurse fallen unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a UStG, wenn sie von einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Durchführung der Integrationskurse zugelassenen Kursträger erbracht werden.


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