Vorsorgepauschale: Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger und Versicherungsunternehmen
Von den Lohnsteuer-Referatsleitern des Bundes und der Länder wurde in der Sitzung LSt II/2010 zu TOP 7 erörtert, wie die Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3, Abs. 4 EStG zu ermitteln sei, wenn aufgrund einer nach ausländischen Gesetzen bestehenden Verpflichtung Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger und Versicherungsunternehmen geleistet würden.