Erstattungsberechtigung bei Ehegatten (LfSt)
Bei zusammenveranlagten Ehegatten wirkt die Auszahlung an einen Ehegatten grundsätzlich auch für und gegen den anderen Ehegatten. Das Landesamt für Steuern Bayern hat zu dieser Problematik und den sich ergebenden Fallgestaltungen ausführlich Stellung genommen.