Vereinssatzung: Neue Vorgaben zur Steuermustersatzung (BMF)

Viele gemeinnützige Vereine/Verbände und Stiftungen überprüfen derzeit ihre vorhandenen Satzungen, mit dem Abgleich, ob die Vorgaben nach der Steuermustersatzung berücksichtigt sind. Grund hierfür sind die gesetzgeberischen Vorgaben nach der Anlage 1 zu § 60 AO zur neuen Steuermustersatzung.
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