Vereinssatzung: Neue Vorgaben zur Steuermustersatzung (BMF)
Viele gemeinnützige Vereine/Verbände und Stiftungen überprüfen derzeit ihre vorhandenen Satzungen, mit dem Abgleich, ob die Vorgaben nach der Steuermustersatzung berücksichtigt sind. Grund hierfür sind die gesetzgeberischen Vorgaben nach der Anlage 1 zu § 60 AO zur neuen Steuermustersatzung.