Veräußerungs- und Aufgabeverlusten: Teilabzugsverbot (OFD)
Der BFH hat entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus der Veräußerung oder Auflösung einer Beteiligung jedenfalls dann nicht begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen erzielt hat.