Umzugskosten: Neue Höchstbeträge ab 1.8.2011 (BMF)

Bei einem beruflich veranlassten Umzug können die Umzugskosten grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge steuerfrei erstattet werden, die nach dem Bundesumzugskostengesetz höchstens gezahlt werden können.
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …