Umzugskosten: Neue Höchstbeträge ab 1.8.2011 (BMF)
Bei einem beruflich veranlassten Umzug können die Umzugskosten grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge steuerfrei erstattet werden, die nach dem Bundesumzugskostengesetz höchstens gezahlt werden können.