Umsatzsteuer: Lieferung von Embryonen begünstigt (BMF)
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG sind die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen, begünstigt.