Umsatzsteuer: Keine Steuerbefreiung für in Deutschland steuerbare innergemeinschaftliche Erwerbe (L
Innergemeinschaftliche Erwerbe sind grundsätzlich in dem Mitgliedstaat umsatzsteuerbar, in dem die Beförderung bzw. Versendung des Liefergegenstands endet. Sofern innergemeinschaftliche Erwerbe demnach im Inland der Umsatzsteuer unterliegen, können sie unter den Voraussetzungen des § 4b UStG von der Umsatzsteuer befreit sein.