Umsatzsteuer: Ergänzungsabkommen zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiu

Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Hauptquartier ausführt, sowie Lieferungen und sonstige Leistungen an ein Hauptquartier sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.
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