Umsatzsteuer: Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (BMF)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden A 24.1-24.8 UStAE neu gefasst und nach A 24.8 ein neuer Abschnitt 24.9 eingefügt.