Steuerliche Bescheinigungen durch das Finanzamt (LfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einem aktuellen Schreiben ausführlich zu der Frage Stellungen genommen, in welchen Fällen von den Finanzämtern steuerliche Bescheinigungen zu erteilen sind. Darin nennt es auch Fälle, in denen eine steuerliche Bescheinigung grundsätzlich nicht zu erteilen ist, nennt aber zugleich auch für die Praxis bedeutsame Ausnahmen.