Schenkungsteuer: Zusammenrechnung früherer Erwerbe (Ländererlass)

Wird eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Auflage in mehreren Teilbeträgen vorgenommen, erfolgt eine Zusammenrechnung dieser einzelnen Schenkungen (§ 14 ErbStG).
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …