Rentenberater erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Wer als Rentenberater ohne Rechtsanwaltszulassung tätig ist, erzielt gewerbliche Einkünfte. Das FinMin Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass das eng gefasste Betätigungsfeld nicht mit der (freiberuflichen) Tätigkeit eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten vergleichbar ist.
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