Rentenberater erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Wer als Rentenberater ohne Rechtsanwaltszulassung tätig ist, erzielt gewerbliche Einkünfte. Das FinMin Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass das eng gefasste Betätigungsfeld nicht mit der (freiberuflichen) Tätigkeit eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten vergleichbar ist.