Lohnsteuerrichtlinien: Mahlzeiten aus besonderem Anlass, Abgabe durch einen Dritten (OFD)
In R 8.1. Abs. 8 LStR ist abschließend geregelt, wie Mahlzeiten, die der Arbeitgeber nicht zur üblichen arbeitstäglichen Beköstigung seiner Arbeitnehmer abgibt, steuerlich zu erfassen und zu bewerten sind.