Lohnsteuerrichtlinien: Mahlzeiten aus besonderem Anlass, Abgabe durch einen Dritten (OFD)

In R 8.1. Abs. 8 LStR ist abschließend geregelt, wie Mahlzeiten, die der Arbeitgeber nicht zur üblichen arbeitstäglichen Beköstigung seiner Arbeitnehmer abgibt, steuerlich zu erfassen und zu bewerten sind.
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …