Lohnsteuer: Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2011 (BMF)

Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2011 sind festgesetzt worden. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab 2011 gewährt werden, für ein Mittag- oder Abendessen 2,83 EUR, für ein Frühstück 1,57 EUR.
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