Kinderbetreuungskosten: Vorläufige Feststellung hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit (BMF)

Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich einiger Punkte gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3, 4 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen.
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