Ausbildungskosten: Urteil des BFH zur steuerlichen Absetzbarkeit (BMF)

Der BFH in München hat mit 2Urteilen vom 28.7.2011 entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium nach geltender Rechtslage als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein können.
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