Kapitaleinkünfte: Günstigerprüfung für Kapitalerträge im Vorauszahlungsverfahren (FinMin)
Kapitaleinkünfte können der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden, wenn diese günstiger ist als die Abgeltungsteuer. Im Vorauszahlungsverfahren wird diese Günstigerprüfung jedoch nicht automatisch von den Finanzämtern durchgeführt. Ein Antrag kann notwendig sein.