Begünstigte Anteile an Kapitalgesellschaften: Poolvereinbarung (LfSt)Zur Ausgestaltung von Poolvereinbarungen im Sinne des § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG sind einige Fragen aufgetreten, die das LfSt Bayern in seinem Erlass klarstellt. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC