Fotovoltaikanlage: Umsatzsteuerliche Fallstricke bei Dachverpachtung und -renovierung (LfSt)

Die Finanzverwaltung hat sich zu den umsatzsteuerlichen Folgen geäußert, wenn der künftige Fotovoltaik-Anlagenbetreiber als Gegenleistung für die Überlassung der Dachfläche die Sanierung des Dachs (ggf. mit Baraufgabe) übernimmt.
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …