Halbabzugsverbot, Teilabzugsverbot: Veräußerung oder Auflösung einer Beteiligung (OFD)
Der Abzug von Erwerbsaufwand, z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten, im Zusammenhang mit Einkünften aus der Veräußerung oder Auflösung einer Beteiligung i.S.d. § 17 Abs. 1 und 4 EStG ist jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt , wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.