Freiwilliges soziales Jahr kein Verlängerungstatbestand für die Gewährung von Kindergeld
Kindergeld für ein Kind, das während eines freiwilligen sozialen Jahres zum Kindergeldbezug der Eltern berechtigt hat, ist nicht mehr ab der Vollendung des 25. Lebensjahres zu gewähren; eine Ungleichbehandlung mit Zivildienstleistenden ist gerechtfertigt.