EuGH-Vorlage zur Abgabe von Zytostatika im Krankenhaus
Mit einem an den EuGH gerichteten Vorabentscheidungsersuchen soll geklärt werden, ob die Abgabe von Zytostatika durch Krankenhausapotheken bei ambulanten Behandlungen in Krankenhäusern umsatzsteuerfrei ist. Die Finanzverwaltung sieht nur die ambulante Behandlung selbst, nicht aber auch die Lieferung derartiger Medikamente für ambulante Behandlungen als steuerfrei an.