Auch künftig Ausnahmeregelungen bei der Stromsteuer

Große Teile der deutschen Industrie werden bis zum Jahr 2022 weiter von der Ökosteuer befreit. Im Gegenzug müssen sich die rund 25.000 energieintensiven Betriebe zu mehr Effizienz sowie Stromeinsparungen verpflichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am 1.8.2012 in Berlin beschlossen.
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