ErbSt: Befreiung für Unternehmensvermögen, atypisch stille Beteiligungen (FinMin)

Wird ein in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat des EWR ansässiges Einzelunternehmen bzw. werden Anteile an einer in diesen Staaten ansässigen Personengesellschaft übertragen, gehört das Vermögen des Unternehmens bzw. der Gesellschaft, welches einer Betriebsstätte in einem Drittstaat dient, nicht zum begünstigten Vermögen.
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