Entlassungsentschädigungen: Zweifelsfragen im Zusammenhang mit deren ertragsteuerlichen Behandlung
Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Anwendung der begünstigten Besteuerung u.a. voraus, dass die Entschädigungsleistungen zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließen. Bei Berechnung der Einkünfte, die der Steuerpflichtige beim Fortbestand des Vertragsverhältnisses im VZ bezogen hätte, ist grundsätzlich auf die Einkünfte des Vorjahres abzustellen.