Elektronische Übertragung der Umsatzsteuererklärung (BMF)
Durch das JStG 2010 ist für alle Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden, die Umsatzsteuererklärung elektronisch zu übermitteln. Das BMF hat jetzt den Anwendungserlass entsprechend angepasst.