BZSt: Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (BMF)Dem Bundeszentralamt für Steuern obliegt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz die Ausübung der Funktion der zuständigen Behörde für folgende Aufgaben: gesamten Artikel lesen zurück mit ESC