Bilanzsteuerrecht: Rückstellung für Beihilfeleistung während Ruhestand (LfSt)

Die Erörterung auf Bund-Länder-Ebene hat ergeben, dass für die Verpflichtung Beihilfe zu gewähren, auch dann eine Rückstellung zu bilden ist, wenn eine sog. Beihilfeversicherung abgeschlossen wird.
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