Bilanzsteuerrecht: Rückstellung für Beihilfeleistung während Ruhestand (LfSt)
Die Erörterung auf Bund-Länder-Ebene hat ergeben, dass für die Verpflichtung Beihilfe zu gewähren, auch dann eine Rückstellung zu bilden ist, wenn eine sog. Beihilfeversicherung abgeschlossen wird.