Beschränkte Steuerpflicht: Auswirkungen des EuGH-Urteils „Scorpio“ (BMF)Für Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen, die dem Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1, 2 EStG unterliegen, gilt Folgendes. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC