Beschränkte Steuerpflicht: Auswirkungen des EuGH-Urteils „Scorpio“ (BMF)

Für Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen, die dem Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1, 2 EStG unterliegen, gilt Folgendes.
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