Arzneimittel: Unberechtigter Umsatzsteuerausweis bei Zuzahlungsquittungen von Apotheken (OFD)
Gesetzlich Versicherte müssen für ihre Arzneimittel grundsätzlich eine Zuzahlung leisten, für die ihre Apotheke ihnen eine Zuzahlungsquittung ausstellt. Die OFD Frankfurt betrachtet die umsatzsteuerlichen Aspekte dieses Vorgangs.