BFH Kommentierung: Nachweis der Investitionsabsicht für den Investitionsabzugsbetrag erleichtert
Die Investitionsabsicht muss – auch bei noch in Gründung befindlichen Betrieben – nicht zwingend durch eine verbindliche Bestellung nachgewiesen werden; gewichtige Indizien wie konkrete Kaufverhandlungen können genügen.