Mittelbare Schenkung des Erlöses aus dem Verkauf übertragener Gesellschaftsanteile
In der Übertragung von Gesellschaftsanteilen kann die mittelbare Schenkung des Erlöses aus einem späteren Weiterverkauf liegen, wenn der Erwerber nur über den Erlös, nicht aber über die Anteile frei verfügen durfte.