Widerrufsvorbehalt bei Anrechnungsverfügung rechtlich zweifelhaftDer DStV hält die Praxis der Finanzverwaltung, Anrechnungsverfügungen bei zusammenveranlagten Ehegatten ausnahmslos mit einem Widerufsvorbehalt zu versehen, für rechtlich zweifelhaft. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC