Widerrufsvorbehalt bei Anrechnungsverfügung rechtlich zweifelhaftDer DStV hält die Praxis der Finanzverwaltung, Anrechnungsverfügungen bei zusammenveranlagten Ehegatten ausnahmslos mit einem Widerufsvorbehalt zu versehen, für rechtlich zweifelhaft. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC
BFH Kommentierung: Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr sind Nachlassverbindlichkeiten