Umsatzsteuer: Steuerbarkeit des „Weiterverkaufs“ von Künstlern und Künstlerprogrammen (BMF)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird in Abschn. 12.5 UStAE Absatz 4 neu gefasst.
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