Steuerbescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen (BZSt)
Im Ausland ansässige Gläubiger können die Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden i. S. d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, die nach dem 31.12.2011 zugeflossen sind, nur unter Vorlage einer Steuerbescheinigung i. S. d. § 45a Abs. 2 EStG erhalten.