Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2010 (BMF)
Für das Kalenderjahr 2010 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bis zum 31.5.2011 abzugeben. Sofern die Erklärungen z.B. durch Steuerberater angefertigt werden, wird die Frist bis zum 31.12.2011 verlängert.