Umsatzsteuer: Ergänzungsabkommen zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiu
Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Hauptquartier ausführt, sowie Lieferungen und sonstige Leistungen an ein Hauptquartier sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.