Vermietung und Verpachtung: Nachträgliche Schuldzinsen (OFD)
Der BFH hat entschieden, dass in Fällen des § 17 EStG Schuldzinsen, die nach der Veräußerung der Anteile entstehen, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden können, soweit der Veräußerungserlös nicht zur Tilgung der Schulden ausreicht. Fraglich ist, ob die neue Rechtsprechung auch auf den Geltungsbereich des § 21 EStG angewendet werden kann.