Fahrten Wohung – Arbeitsstätte: BMF lässt Einzelbewertung zu
Die Finanzverwaltung hat ihren Widerstand aufgegeben: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können künftig entsprechend ihrer tatsächlichen Anzahl versteuert werden. Die Einzelheiten regelt ein neues BMF-Schreiben.