Körperschaftsteuer: Nur Kapitalgesellschaften mit doppeltem Inlandsbezug können Organgesellschaften
Eine im EU/EWR-Ausland gegründete Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung in Deutschland kann künftig ihr auf im Inland steuerpflichtigen Einkünften beruhendes Einkommen innerhalb einer steuerlichen Organschaft einem Organträger zurechnen. Allerdings nur, wenn auch die übrigen Voraussetzungen für die Anerkennung einer steuerlichen Organschaft erfüllt sind.