Reisekosten: Neue Steuerfalle beim Frühstück (OFD)
Wenn bei Arbeitnehmern für die Frühstücksgestellung auf Auswärtstätigkeiten mehr als der Sachbezugswert von 1,57 EUR von der Spesenabrechnung einbehalten wird, liegt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung vor.