Vermächtnis: Abweichende Regelung zum gleichlautenden Ländererlass (FinMin)In einem Erlass vom 14.1.2011 äußert sich das FinMin Schleswig-Holstein (abweichend zum gleichlautenden Ländererlass) zur gesonderten Feststellung in Vermächtnisfällen. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC
BFH Pressemitteilung: Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten
BMF: Verzicht des Gesellschafter-GF auf Pensionsanwartschaft als verdeckte Einlage und Future Service