Massenrechtsbehelfe: Erledigung durch nachträgliche Beifügung von Vorläufigkeitsvermerken (LfSt)

Die Bayerische Finanzverwaltung wird ab dem 26.7.2010 in großem Umfang Steuerbescheide zur Erledigung von Massenrechtsbehelfen gegen Einkommensteuerfestsetzungen ab 2005 versenden, in denen den angefochtenen Steuerfestsetzungen nachträglich Vorläufigkeitsvermerke beigefügt werden.
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